{"id":321,"date":"2019-03-13T15:49:01","date_gmt":"2019-03-13T14:49:01","guid":{"rendered":"http:\/\/scbubo.bplaced.net\/wp\/?page_id=321"},"modified":"2020-04-27T08:56:09","modified_gmt":"2020-04-27T06:56:09","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sc-buntenbock.de\/?page_id=321","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"http:\/\/sc-buntenbock.de\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/SATZUNG_2010.pdf\">SATZUNG_2010<\/a><a href=\"http:\/\/sc-buntenbock.de\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/SATZUNG_2010.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group has-background\" style=\"background-color:#e0f0fa\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<p class=\"has-text-align-left\">f\u00fcr den Ski-Club Buntenbock von 1907 e.V.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-large-font-size\"><strong>Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 1<br>Name und Sitz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der \u201eSki-Club Buntenbock von 1907 e.V.\u201c mit Sitz in 38678 Clausthal-Zellerfeld, Ortsteil Buntenbock, verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Er ist entstanden aus dem ehemaligen Ski-Club Buntenbock, der im Jahre 1940 infolge der Kriegsverh\u00e4ltnisse zum Erliegen kam und am 08.04.1961 wieder gegr\u00fcndet wurde. Urspr\u00fcnglicher Gr\u00fcndungstag ist der 01. November 1907.<br>Der Verein ist beim Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld unter der Gesch\u00e4ftsnummer VR 2116 eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 2<br>Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung von Sportanlagen und die F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"> <strong>\u00a7 3<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. <\/li><li>Die Mitglieder der Vereinsorgane nehmen ihre Aufgaben grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich wahr. <\/li><li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li><li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li><li>Vorstandsaufgaben k\u00f6nnen im Rahmen der haushaltrechtlichen M\u00f6glichkeiten durch Beschluss der Mitgliederversammlung entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG ausge\u00fcbt werden.<\/li><li>Zur Erledigung von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsaufgaben und zur F\u00fchrung der Gesch\u00e4ftsstelle ist der Vorstand erm\u00e4chtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten, hauptberuflich Besch\u00e4ftigte anzustellen. <\/li><li>Die Mitglieder und Mitarbeiter haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen nachweislich durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto und Telefon. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 4<br>Mitgliedschaft in anderen Organisationen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen e.V. mit seinen Gliederungen sowie des Nieders\u00e4chsischen Skiverbandes e.V. und regelt im Einklang mit deren Satzungen seine Angelegenheiten selbst\u00e4ndig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"> <strong>\u00a7 5<br>Rechtsgrundlage<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie aller Organe des Vereins werden durch die vorliegende Satzung sowie die Satzungen der in \u00a7 4 genannten Organisationen ausschlie\u00dflich geregelt. F\u00fcr Streitigkeiten, die aus Mitgliedschaft zum Verein und aller damit im Zusammenhang stehenden Fragen entstehen, ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen, sofern nicht h\u00f6herrangiges Recht entgegensteht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"> <strong>\u00a7 6<br>Gliederung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein gliedert sich in Sparten, welche die Pflege einer bestimmten Sportart betreiben. Jede Sparte gliedert sich weiterhin in Abteilungen, und zwar:<br>a) Kinder- \/Sch\u00fclerabteilungen bis 15 Jahre,<br>b) Jugendabteilungen f\u00fcr Jugendliche bis 18 Jahre,<br>c) Seniorenabteilungen f\u00fcr Erwachsene \u00fcber 18 Jahre.<br>Jeder Sparte steht ein Spartenleiter (Referent) vor, der alle mit dieser Sportart zusammenh\u00e4ngenden Fragen im Sinne des Vereins regelt.<br>Jedes Mitglied kann in beliebig vielen Sparten Sport treiben. <\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Mitgliedschaft<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 7<br>Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein besteht aus ordentlichen (aktiven, f\u00f6rdernden und Ehrenmitgliedern) und jugendlichen Mitgliedern beiderlei Geschlechts.<br>Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede nat\u00fcrliche Person auf schriftlichen Antrag erwerben, sofern sie sich zur Beachtung dieser Satzung bekennt. F\u00fcr Minderj\u00e4hrige ist die nach BGB erforderliche Erkl\u00e4rung des gesetzlichen Vertreters ma\u00dfgebend. Der Vorstand entscheidet \u00fcber den Aufnahmeantrag. Ein derartiger Beschluss ist nur rechtswirksam, wenn das aufzunehmende Mitglied den Mitgliedsbeitrag bezahlt bzw. ihm durch Beschluss des Vorstandes Beitragsfreiheit erteilt ist. Wird die Aufnahme abgelehnt, so steht dem Aufnahmesuchenden das Beschwerderecht an den Ehrenrat zu, der endg\u00fcltig entscheidet. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 8<br>Ehrenmitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Personen, die sich besonders um die F\u00f6rderung des Sportes innerhalb des Vereins verdient gemacht haben, k\u00f6nnen durch Vorstandsbeschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrung erfolgt auf der Jahreshauptversammlung. Sie sind von der Beitragszahlung befreit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 9<br>Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft erlischt: <br>a) durch Tod,<br>b) durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Erkl\u00e4rung unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von einem Monat jeweils zum Quartalsschluss,<br>c) durch Ausschluss aus dem Verein aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes. <br>Durch Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft bleiben die aufgrund der bisherigen Mitgliedschaft entstandenen Verbindlichkeiten gegen\u00fcber dem Verein unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 10<br>Gr\u00fcnde f\u00fcr den Ausschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Ausschluss eines Mitgliedes (\u00a7 9c) kann erfolgen, wenn<br>a) die Pflichten der Vereinsmitglieder nach \u00a7 12 gr\u00f6blich und schuldhaft verletzt werden, <br>b) das Mitglied seinen dem Verein gegen\u00fcber eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere seiner Verpflichtung zur Beitragszahlung trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachkommt.<br>\u00dcber den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Vor seiner Entscheidung hat der Vorstand dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur m\u00fcndlichen Rechtfertigung zu geben.<br>Dem Ausgeschlossenen steht das Beschwerderecht an den Ehrenrat zu, der endg\u00fcltig entscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 11<br>Rechte der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder sind berechtigt:<br>a) an den Beratungen und Beschlussfassungen der Mitgliederversammlungen teilzunehmen. <br>Zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts sind nur ordentliche Mitglieder \u00fcber 18 Jahre berechtigt.<br>b) die Einrichtungen und Ger\u00e4te des Vereins nach Ma\u00dfgabe der hierf\u00fcr getroffenen Bestimmungen zu benutzen,<br>c) an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen sowie den Sport in allen Sparten aktiv auszu\u00fcben,<br>d) vom Verein einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sportunfall zu verlangen, und zwar im Rahmen der vom Landessportbund Niedersachsen e.V. abgeschlossenen Sportversicherungsvertr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 12<\/strong><br><strong>Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder sind verpflichtet:<br>a) die Satzungen des Vereins, des Landessportbundes e.V., der letzterem angeschlossenen Fachverb\u00e4nde, soweit er deren Sportart aus\u00fcbt, zu befolgen,<br>b) nicht gegen die Interessen des Vereins zu handeln und sich sportlich fair zu verhalten, <br>c) die durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegten Beitr\u00e4ge zu entrichten,<br>d) an allen sportlichen Veranstaltungen seiner Sportart nach Kr\u00e4ften mitzuwirken,<br>e) in allen aus der Mitgliedschaft zum Verein erwachsenen Rechtsangelegenheiten, sei es in Beziehung zu anderen Mitgliedern des Vereins oder zu Mitgliedern der in \u00a7 4 genannten Organisationen, ausschlie\u00dflich den im Verein bestehenden Ehrenrat bzw. nach Ma\u00dfgabe der Satzungen der in \u00a7 4 genannten Organisationen deren Sportgerichte in Anspruch zu nehmen und sich deren Entscheidung zu unterwerfen. Der ordentliche Rechtsweg ist in allen mit der Mitgliedschaft oder dem Sportbetrieb in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten ausgeschlossen, sofern nicht h\u00f6herrangiges Recht entgegensteht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 13<\/strong><br><strong>Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind:<br>\na)    die Jahreshauptversammlung bzw. Mitgliederversammlung,<br>\nb)    der Vorstand,<br>\nc)    die Fachaussch\u00fcsse,<br>\nd)    der Ehrenrat.<br>\nDie Mitgliedschaft in einem Vereinsorgan ist ein Ehrenamt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Mitgliederversammlung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 14<br>Einberufung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung soll j\u00e4hrlich einmal als sogenannte Jahreshauptversammlung zur Beschlussfassung \u00fcber die in \u00a7 15 genannten Aufgaben einberufen werden. Die Einberufung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden durch Anschlag an den \u00f6rtlichen Informationsstellen unter Bekanntgabe der vorl\u00e4ufig festgesetzten Tagesordnung mit einer<br>Einberufungsfrist von mindestens 14 Tagen.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Antr\u00e4ge zur Tagesordnung sind bis 3 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen.<\/li><li>Weitere Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand nach der obigen Vorschrift einzuberufen, wenn ein dringender Grund vorliegt oder 20% der stimmberechtigten Mitglieder es beantragen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 15<br>Aufgaben<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Mitgliederversammlung steht die Entscheidung in allen Vereinsangelegenheiten zu, soweit sie nicht satzungsgem\u00e4\u00df anderen Organen \u00fcbertragen sind.<br>Der Beschlussfassung der Jahreshauptversammlung unterliegt insbesondere<br>a) Wahl der Vorstandsmitglieder,<br>b) Wahl der Fachausschussmitglieder,<br>c) Wahl der Mitglieder des Ehrenrates,<br>d) Wahl von mindestens 3 Kassenpr\u00fcfern,<br>e) Ernennung von Ehrenmitgliedern,<br>f) Bestimmung der Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Beitragserhebung f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr,<br>g) Entlastung der Organe bzgl. der Jahresabrechnung und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 16<br>Tagesordnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Tagesordnung einer Jahreshauptversammlung hat mindestens folgende Punkte zu umfassen:<br>a) Feststellen der Stimmberechtigung und Genehmigung der endg\u00fcltigen Tagesordnung,<br>b) Verlesen des Protokolls der vorj\u00e4hrigen Jahreshauptversammlung und ggf. weiterer Mitgliederversammlungen,<br>c) Rechenschaftsberichte der Vorstandsmitglieder,<br>d) Bericht der Kassenpr\u00fcfer und Beschlussfassung \u00fcber die Entlastung,<br>e) Neuwahlen, soweit erforderlich,<br>f) besondere Antr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"> <strong>\u00a7 17<br>Durchf\u00fchrungsbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung f\u00fchrt der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Vertreter. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder, sofern die Einberufung ordnungsgem\u00e4\u00df nach \u00a7 14 erfolgt ist. S\u00e4mtliche Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten gefasst. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder \u00fcber 18 Jahre. \u00dcbertragung des Stimmrechtes ist nicht m\u00f6glich. Die Abstimmung geschieht offen durch Handheben. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Einem Antrag auf geheime Abstimmung ist zu entsprechen. Nicht fristgerecht eingegangene Antr\u00e4ge bed\u00fcrfen zu ihrer Behandlung eines besonderen Beschlusses der Versammlung. <br>\u00dcber s\u00e4mtliche Versammlungen ist ein Protokoll zu f\u00fchren, welches vom Versammlungsleiter und dem Schriftwart zu unterschreiben ist. Das Protokoll muss Angaben \u00fcber die Zahl des Erschienenen, die gestellten Antr\u00e4ge und die Abstimmungsergebnisse enthalten. Gefasste Beschl\u00fcsse sind besonders hervorzuheben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 18<br>Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zur Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen ist eine Mehrheit von 3\/4 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder, \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung eine Mehrheit von 4\/5, unter der Bedingung, dass mindestens 4\/5 der Stimmberechtigten anwesend sind, erforderlich. Erscheinen bei der Beschlussfassung \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung weniger als 4\/5 der Stimmberechtigten, so ist die Abstimmung sp\u00e4testens in 4 Wochen zu wiederholen. Die Versammlung ist dann ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 19<br>Vereinsvorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand ist das ausf\u00fchrende Organ des Vereins. Der engere Vorstand besteht aus dem<br>a)    1. Vorsitzenden,<br>b)    2. Vorsitzenden,<br>c)    3. Vorsitzenden,<br>d)    Kassenwart,<br>e)    Schriftwart,<br>und bildet mit<br>f)    dem Sportwart,<br>g)    dem Jugendwart,<br>h)    der Frauenwartin, <br>i)    den Spartenleitern (Referenten)<br>j)    dem Pressewart,<br>k)    dem Streckenwart,<br>l)    dem Geb\u00e4udewart,<br>m)    dem Ger\u00e4tewart<br>den erweiterten Vorstand.<br>Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. <br>Wiederwahl ist unbegrenzt zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>Vorstand in Sinne des \u00a7 26 BGB ist der 1. Vorsitzende allein oder der 2. Vorsitzende oder der 3. Vorsitzende gemeinsam mit dem Kassenwart oder Schriftwart.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 20<br>Pflichten und Rechte des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) Aufgaben des Vorstandes<br>Der Vorstand hat die Gesch\u00e4fte des Vereins nach den Vorschriften der Satzung und nach Ma\u00dfgabe der durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse zu f\u00fchren. Der \u00a7 19 Vorstand ist erm\u00e4chtigt, beim Ausscheiden oder sonstiger dauernder Verhinderung von Mitgliedern von Vereinsorganen deren verwaistes Amt bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung durch geeignete Mitglieder des Vereins zu besetzen.<br><\/p>\n\n\n\n<p>b) Aufgaben der einzelnen Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein nach innen und au\u00dfen, leitet die Vorstands-sitzungen und Mitgliederversammlungen und hat die Aufsicht \u00fcber die gesamte Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vorstandes und aller Organe mit Ausnahme des Ehrenrates. Er unterzeichnet die genehmigten Sitzungsprotokolle von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen sowie alle wichtigen und verbindlichen Schriftst\u00fccke.<\/li><li>Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden im Verhinderungsfalle in allen vorbezeichneten Angelegenheiten.<\/li><li>Der 3. Vorsitzende  vertritt den 1. bzw. den 2. Vorsitzenden im Verhinderungsfalle in allen vorbezeichneten Angelegenheiten.<\/li><li>Der Kassenwart f\u00fchrt verantwortlich die Vereinskassengesch\u00e4fte und die Mit-gliederlisten. Er sorgt f\u00fcr die Einziehung der Beitr\u00e4ge. Bei einer Kassenpr\u00fcfung sind alle Ausgaben durch Belege, die vom 1. Vorsitzenden anerkannt sein m\u00fcssen, nachzuweisen.<\/li><li>Der Schriftwart erledigt den Gesch\u00e4fts- und Schriftverkehr des Vereins und kann mit Zustimmung des 1. Vorsitzenden allein unterzeichnen. Er f\u00fchrt in den Versammlungen bzw. Sitzungen das Protokoll, das er bei der folgenden Jahreshauptversammlung bzw. Vorstandssitzung zu verlesen hat.<br>Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes arbeiten in ihrem Bereich selbst\u00e4ndig im Rahmen der vom Vorstand festgelegten Aufgaben.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 21<br>Ehrenrat<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Ehrenrat besteht aus einem Obmann und 2 Beisitzern. Seine Mitglieder d\u00fcrfen kein anderes Amt im Verein bekleiden und sollen nach M\u00f6glichkeit \u00fcber 30 Jahre alt sein. Sie werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 22<br>Aufgaben des Ehrenrates<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Ehrenrat entscheidet mit bindender Kraft \u00fcber Streitigkeiten und Satzungsverst\u00f6\u00dfe innerhalb des Vereins, soweit der Vorfall mit der Vereinszugeh\u00f6rigkeit in Zusammenhang steht. <br>Er tritt auf Antrag jedes Vereinsmitgliedes zusammen und beschlie\u00dft nach m\u00fcndlicher Verhandlung, nachdem den Betroffenen Gelegenheit gegeben ist, sich zu den erhobenen Anschuldigungen zu \u00e4u\u00dfern.<br>Er kann folgende Strafen verh\u00e4ngen:<br>a) Verwarnung,<br>b) Verweis,<br>c) Ausschluss von der Teilnahme am Sportbetrieb,<br>d) Ausschluss aus dem Verein.<br>Jede Entscheidung ist den Betroffenen schriftlich mitzuteilen und zu begr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 23<br>Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Von der Jahreshauptversammlung sind auf jeweils 2 Jahre drei Kassenpr\u00fcfer zu w\u00e4hlen; Wiederwahl einer Person ist zul\u00e4ssig. Zwei Kassenpr\u00fcfer haben gemeinschaftlich einmal im Jahr vor der Jahreshauptversammlung eine ins Einzelne gehende Kassenpr\u00fcfung vorzunehmen und deren Ergebnis zu protokollieren. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 24<br>Verm\u00f6gen des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen \u00fcbersteigt, an die Bergstadt Clausthal-Zellerfeld, die es unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke, insbesondere des Wintersports, zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 25 <\/strong><br><strong>Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p>Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 10.12.2010<br>Diese Satzung ersetzt die Satzung vom 25.05.2002<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"http:\/\/sc-buntenbock.de\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/SATZUNG_2010.pdf\">SATZUNG_2010<\/a><a href=\"http:\/\/sc-buntenbock.de\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/SATZUNG_2010.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<p><br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>f\u00fcr den Ski-Club Buntenbock von 1907 e.V. 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